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Ereignisbericht zum Rindermord

Einleitung:

§ 1 Tierschutzgesetz
„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung
des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“.

Leitspruch der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.:
„Im Zweifel für das Tier“
 Tiere sind so zu betreuen, ruhig zu stellen, zu betäuben und zu schlachten, dass nicht mehr als unvermeidbare Aufregung, Schmerzen, Leiden und Schäden verursacht werden.
Bild

Herr Lehne,
Herr Graichen,
Frau Dr. Möller,
Frau Dr. Preising,
Herr Kirstenpfad
(Landratsamt Landkreis Leipzig)

 Wo ist meine Mutter?


--Achtung--

Es gibt Fortsetzungen, wie der Landrat und andere amtliche Behörden mit der Meinungsfreiheit der Menschen im Landkreis Leipzig umgehen.

Es wird der Eindruck erweckt, dass der Landkreis eine autonome Republik ist.

Unterlassungserklärung

--Aktuell--
Erster Zwischenbericht zum Rindermord

Zwischenbericht - 27.07.2016

Dokumentation

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