Einleitung:
§ 1 Tierschutzgesetz
„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“. Leitspruch der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.: „Im Zweifel für das Tier“ Tiere sind so zu betreuen, ruhig zu stellen, zu betäuben und zu schlachten, dass nicht mehr als unvermeidbare Aufregung, Schmerzen, Leiden und Schäden verursacht werden. |
Herr Lehne,
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--Achtung--
Es gibt Fortsetzungen, wie der Landrat und andere amtliche Behörden mit der Meinungsfreiheit der Menschen im Landkreis Leipzig umgehen.
Es wird der Eindruck erweckt, dass der Landkreis eine autonome Republik ist.
Es wird der Eindruck erweckt, dass der Landkreis eine autonome Republik ist.