Was ist geschehen:
Am 20.06.2016 erschienen 60 Polizeibeamte sowie das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landratsamtes Landkreis Leipzig, vertreten durch Frau Dr. Preising und Herrn Kirstenpfad, in Großbardau und wollten dem Rinderhalter Viehweg den Bescheid zur Einvernahme der Rinder zustellen. Viehweg war jedoch an diesem Tag nicht mehr Halter der Rinder und lehnte es ab, diesen Bescheid zu übernehmen. Durch den 1. Beigeordneten des Landratsamtes Leipzig wurde eine überdimensionale Einvernahme der Rinder durchgeführt.
Presseinformationen von Brigitte Laux, Pressesprecherin des Landratsamtes:
Rundfunkmeldung herausgegeben durch das Landratsamt:
Durch Anleitung des Herrn Lehne wurde genau das vorgeführt, was man Viehweg 6 Wochen vorher verboten hat. 30 Mann trieben die Rinderherden in kleine Gruppen in den Fangstand. Dort wurden sie mit Betäubungslanzen aus großer Entfernung betäubt, es wurden Ohrmarken angesehen, Rinder getötet oder leben gelassen.
Viehweg jedoch musste vor 6 Wochen alle Rinder zu 100 % fangen und diese Fixiereinrichtung vorführen, damit man die Ohrmarken ablesen kann. Viehweg durfte keine Betäubung einsetzen, keine technischen Hilfsmittel und Gruppen fangen. Viehweg wurde genau das verboten. Die Helfer sollten ohne technische Schutzvorrichtung die Rinder treiben.
Viehweg hatte 6 Wochen vorher 62 Kälber, Bullen und Muttertiere im Rindergatter, wollte es schließen, einen Teil der Herde kontrollieren und diese auf eine andere Wiese freilassen. Das hat Frau Dr. Möller verboten. Sie bestand darauf, dass bei Beginn der Aktion 100 % der Tiere sich im Fanggatter befanden.
10 Tage später hatte Viehweg auf der Weide in Grimma 66 Tiere eingefangen. Diese Tiere waren alle geblutet, es ging nur um den Ohrmarkenabgleich. Zu dieser Beratung waren wichtigste Festlegungen zu treffen wie maximaler Schutz für Gesundheit und Leben der Treiber im Fanggatter, die sich zwischen den Rindern bewegen, abgesichert wird. Herr Lehne und Frau Dr. Möller verweigerten die Teilnahme an dieser wichtigen Beratung, wo aktenkundige Festlegungen getroffen werden sollten. Aus diesem Grund konnte die Maßnahme nicht durchgeführt werden.
Presseinformationen von Brigitte Laux, Pressesprecherin des Landratsamtes:
- In Großbardau befinden sich unregistrierte Rinder. Diese werden gehalten, geschlachtet und in den Verkehr gebracht.
- In den Herden von Viehweg befinden sich 140 Rinder, viele haben keine Ohrmarken.
Rundfunkmeldung herausgegeben durch das Landratsamt:
- In Großbardau befinden sich verwilderte Rinder.
Durch Anleitung des Herrn Lehne wurde genau das vorgeführt, was man Viehweg 6 Wochen vorher verboten hat. 30 Mann trieben die Rinderherden in kleine Gruppen in den Fangstand. Dort wurden sie mit Betäubungslanzen aus großer Entfernung betäubt, es wurden Ohrmarken angesehen, Rinder getötet oder leben gelassen.
Viehweg jedoch musste vor 6 Wochen alle Rinder zu 100 % fangen und diese Fixiereinrichtung vorführen, damit man die Ohrmarken ablesen kann. Viehweg durfte keine Betäubung einsetzen, keine technischen Hilfsmittel und Gruppen fangen. Viehweg wurde genau das verboten. Die Helfer sollten ohne technische Schutzvorrichtung die Rinder treiben.
Viehweg hatte 6 Wochen vorher 62 Kälber, Bullen und Muttertiere im Rindergatter, wollte es schließen, einen Teil der Herde kontrollieren und diese auf eine andere Wiese freilassen. Das hat Frau Dr. Möller verboten. Sie bestand darauf, dass bei Beginn der Aktion 100 % der Tiere sich im Fanggatter befanden.
10 Tage später hatte Viehweg auf der Weide in Grimma 66 Tiere eingefangen. Diese Tiere waren alle geblutet, es ging nur um den Ohrmarkenabgleich. Zu dieser Beratung waren wichtigste Festlegungen zu treffen wie maximaler Schutz für Gesundheit und Leben der Treiber im Fanggatter, die sich zwischen den Rindern bewegen, abgesichert wird. Herr Lehne und Frau Dr. Möller verweigerten die Teilnahme an dieser wichtigen Beratung, wo aktenkundige Festlegungen getroffen werden sollten. Aus diesem Grund konnte die Maßnahme nicht durchgeführt werden.
Dokumentation:
Vom 20.06. bis 24.06.2016 wurden 41 Rinder getötet. 2 Tage später, nach Abschluss der Maßnahme, wurde 1 Kalb verwahrlost tot aufgefunden und 1 Kalb lebend vom ehemaligen Tierhalter entdeckt und geborgen wurden.
Viehweg seine Rinder hatten alle einen Ausweis/Rinderpass. In diesem sind u. a. Geburtsdatum, Haltungsort, Eigentümer und Ohrmarkennummer festgehalten.
Die Kontrollmaßnahmen und das Ermorden der Rinder erfolgte ohne Vergleich mit den amtlichen Urkunden (Rinderpässen). Am 24.06.2016 merkte man das, nachdem die Aktion abgeschlossen war. 41 Tiere wurden getötet, alle anderen verkauft, ohne dass das Landratsamt im Besitz der amtlichen Urkunden war.
Am letzten Tag der Maßnahme wurde festgestellt, dass die gesamte Inanspruchnahme durchgeführt wurde, ohne dass das Landratsamt im Besitz der Rinderpässe war. Um in den Besitz der Rinderpässe zu gelangen, teilte Herr Kirstenpfad, Amtsleiter Amt für Rechts-, Kommunal- u. Ordnungsangelegenheiten, und Herr Lehne, 1. Beigeordneter sowie Leiter der Maßnahme, alternativlos mit, wenn sie keine Rinderpässe bekommen, werden alle Rinder getötet.
Darauf hin erfolgte die Herausgabe der Pässe. Als am 24.06.2016 die Pässe von Herrn Kirstenpfad und Herrn Lehne im Besitz waren, begann die Verladung der Rinder. 8 Stunden lang bei 35 Grad wurden die Tiere von der Wiese zusammengetrieben und verladen. Um 18.00 Uhr traf der Beschluss vom Verwaltungsgericht Leipzig ein, in dem Viehweg vorläufigen Rechtsschutz erhielt. Damit war der Abtransport der Rinder als rechtswidrig festgelegt. Herrn Lehne und Herrn Kirstenpfad wurde dieser Beschluss übergeben.
Am 24.06.2016 traf 17.55 Uhr der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Leipzig wegen tierschutzrechtlicher Anordnungen – Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz – ein:
„ 1. Im Wege einer Zwischenregelung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Ziffer 10 der amtlichen Anordnung vom 20.Juni 2016 (Gz.: 342/508.31/prei) vorläufig angeordnet.“
2. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.“
Dieser Beschluss wurde Herrn Kirstenpfad, Amtsleiter Amt für Rechts-, Kommunal- u. Ordnungsangelegenheiten, und Herrn Lehne, 1. Beigeordneter und Leiter der Maßnahme, sofort übergeben. Die aufschiebende Wirkung wurde durch die Personen nicht eingehalten. Die Rinder wurden weiter eingefangen und cirka gegen 19.00 Uhr vom Hof abtransportiert.
Als der Beschluss da war, stellte Viehweg sich quer zum Hoftor, um das Herausfahren des LKW zu verhindern. Als Viehweg zurück zum Büro lief, wurde er von einem Polizisten der Bereitschaftspolizei Leipzig aufgehalten, mit der Aufforderung, den Jeep wegzufahren. Viehweg teilte ihm mit, dass eine Verfügung vom Gericht vorliegt und damit die Arbeit der Polizei ab sofort beendet ist. Viehweg wurde der Weg von diesem Polizisten versperrt und als er sich weigerte, den Schlüssel herauszugeben, wurde er von 4 Polizisten zu Boden gepresst , der Schlüssel wurde ihm aus der Tasche genommen und der Jeep weggefahren. Ohne diese Aktion wären die Rinder heute noch auf dieser Weide.
Bei der Beschlagnahmung wurde ein Hausrind, ein Wagyu-Bulle, der sich auf einem anderen Grundstück befand und Bernhard Viehweg gehörte, mit gestohlen. Alle Rinder gehörten nicht Viehweg sondern anderen Züchtern. Davon hatte Herr Kirstenpfad und Herr Lehne Kenntnis.
Bei der Kontrolle der Rinderbestände gab es nicht ein Versuch Differenzen anhand der Rinderpässe zu klären.
Beispiele:
Bei insgesamt 5 Rindern waren die Ohrmarken herausgerissen bzw. zerbröselt. Die Ersatzohrmarken wurden bestellt und lagen im Büro von Viehweg. Bei der Kontrolle dieser Rinder konnte man diese einziehen. Dieser Versuch wurde nicht durchgeführt. Diese Rinder wurden sofort getötet.
Bei vier Rindern gab es Differenzen zur HIT-Liste. Sie waren dort nicht aufgeführt. Diese hatten ordnungsgemäße Rinderpässe und Ohrmarken. Diese Rinder wurden ohne Abgleich mit dem Rinderpass getötet.
Viehweg setzte sich mit dem einzigsten Produzenten für Ohrmarken auseinander. Dieser bestätigte, dass es keine Zertifizierung und keine Garantie für die Ohrmarken gibt. Für eine Freilandhaltung von Rindern sind sie schlecht geeignet, da sie bei ständiger Sonneneinstrahlung nach 1 bis 2 Jahren zerbröseln und herausfallen. Der Landeskontrollverband hat Lieferzeiten von 2 bis 3 Wochen, aber der Tierhalter ist gezwungen, sofort zu handeln. Viehweg beantragte bis nach Berlin deshalb Chip’s anstatt Ohrmarken einzusetzen, wie sie bei Haushunden üblich sind. Der Antrag ist bis zum heutigen Tag unbearbeitet.
Viehweg seine Rinder hatten alle einen Ausweis/Rinderpass. In diesem sind u. a. Geburtsdatum, Haltungsort, Eigentümer und Ohrmarkennummer festgehalten.
Die Kontrollmaßnahmen und das Ermorden der Rinder erfolgte ohne Vergleich mit den amtlichen Urkunden (Rinderpässen). Am 24.06.2016 merkte man das, nachdem die Aktion abgeschlossen war. 41 Tiere wurden getötet, alle anderen verkauft, ohne dass das Landratsamt im Besitz der amtlichen Urkunden war.
Am letzten Tag der Maßnahme wurde festgestellt, dass die gesamte Inanspruchnahme durchgeführt wurde, ohne dass das Landratsamt im Besitz der Rinderpässe war. Um in den Besitz der Rinderpässe zu gelangen, teilte Herr Kirstenpfad, Amtsleiter Amt für Rechts-, Kommunal- u. Ordnungsangelegenheiten, und Herr Lehne, 1. Beigeordneter sowie Leiter der Maßnahme, alternativlos mit, wenn sie keine Rinderpässe bekommen, werden alle Rinder getötet.
Darauf hin erfolgte die Herausgabe der Pässe. Als am 24.06.2016 die Pässe von Herrn Kirstenpfad und Herrn Lehne im Besitz waren, begann die Verladung der Rinder. 8 Stunden lang bei 35 Grad wurden die Tiere von der Wiese zusammengetrieben und verladen. Um 18.00 Uhr traf der Beschluss vom Verwaltungsgericht Leipzig ein, in dem Viehweg vorläufigen Rechtsschutz erhielt. Damit war der Abtransport der Rinder als rechtswidrig festgelegt. Herrn Lehne und Herrn Kirstenpfad wurde dieser Beschluss übergeben.
Am 24.06.2016 traf 17.55 Uhr der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Leipzig wegen tierschutzrechtlicher Anordnungen – Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz – ein:
„ 1. Im Wege einer Zwischenregelung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Ziffer 10 der amtlichen Anordnung vom 20.Juni 2016 (Gz.: 342/508.31/prei) vorläufig angeordnet.“
2. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.“
Dieser Beschluss wurde Herrn Kirstenpfad, Amtsleiter Amt für Rechts-, Kommunal- u. Ordnungsangelegenheiten, und Herrn Lehne, 1. Beigeordneter und Leiter der Maßnahme, sofort übergeben. Die aufschiebende Wirkung wurde durch die Personen nicht eingehalten. Die Rinder wurden weiter eingefangen und cirka gegen 19.00 Uhr vom Hof abtransportiert.
Als der Beschluss da war, stellte Viehweg sich quer zum Hoftor, um das Herausfahren des LKW zu verhindern. Als Viehweg zurück zum Büro lief, wurde er von einem Polizisten der Bereitschaftspolizei Leipzig aufgehalten, mit der Aufforderung, den Jeep wegzufahren. Viehweg teilte ihm mit, dass eine Verfügung vom Gericht vorliegt und damit die Arbeit der Polizei ab sofort beendet ist. Viehweg wurde der Weg von diesem Polizisten versperrt und als er sich weigerte, den Schlüssel herauszugeben, wurde er von 4 Polizisten zu Boden gepresst , der Schlüssel wurde ihm aus der Tasche genommen und der Jeep weggefahren. Ohne diese Aktion wären die Rinder heute noch auf dieser Weide.
Bei der Beschlagnahmung wurde ein Hausrind, ein Wagyu-Bulle, der sich auf einem anderen Grundstück befand und Bernhard Viehweg gehörte, mit gestohlen. Alle Rinder gehörten nicht Viehweg sondern anderen Züchtern. Davon hatte Herr Kirstenpfad und Herr Lehne Kenntnis.
Bei der Kontrolle der Rinderbestände gab es nicht ein Versuch Differenzen anhand der Rinderpässe zu klären.
Beispiele:
Bei insgesamt 5 Rindern waren die Ohrmarken herausgerissen bzw. zerbröselt. Die Ersatzohrmarken wurden bestellt und lagen im Büro von Viehweg. Bei der Kontrolle dieser Rinder konnte man diese einziehen. Dieser Versuch wurde nicht durchgeführt. Diese Rinder wurden sofort getötet.
Bei vier Rindern gab es Differenzen zur HIT-Liste. Sie waren dort nicht aufgeführt. Diese hatten ordnungsgemäße Rinderpässe und Ohrmarken. Diese Rinder wurden ohne Abgleich mit dem Rinderpass getötet.
Viehweg setzte sich mit dem einzigsten Produzenten für Ohrmarken auseinander. Dieser bestätigte, dass es keine Zertifizierung und keine Garantie für die Ohrmarken gibt. Für eine Freilandhaltung von Rindern sind sie schlecht geeignet, da sie bei ständiger Sonneneinstrahlung nach 1 bis 2 Jahren zerbröseln und herausfallen. Der Landeskontrollverband hat Lieferzeiten von 2 bis 3 Wochen, aber der Tierhalter ist gezwungen, sofort zu handeln. Viehweg beantragte bis nach Berlin deshalb Chip’s anstatt Ohrmarken einzusetzen, wie sie bei Haushunden üblich sind. Der Antrag ist bis zum heutigen Tag unbearbeitet.