Erster Zwischenbericht
Viehweg muss mit sich Kritik üben: Ein halbes Jahrhundert in seinem Leben hatte er die Auffassung, dass er es mit Menschen zu tun habe, in diesem Fall wurde er eines schlechteren belehrt.
Mit der Tötung von weiteren 33 Rindern hat diese Maßnahme einen traurigen Abschluss gefunden. Insgesamt wurden 78 Rinder von 149 Rindern getötet.
Folgende Sachverhalte sind darzustellen:
1.
Keines der Rinder hätte getötet werden müssen. Alle Rinder hatten
ordnungsgemäße Rinderpässe und waren mit Ohrmarken registriert.
Bei 5 Rindern waren die Ohrmarken herausgerissen. Diese Ohrmarken wurden nachgeprägt und lagen zum Ersatzeinzug bereit. Das ersatzweise Einziehen der Ohrmarken ist ein bekanntes Problem. Es sind jedoch ca. 2 Wochen Lieferzeit einzubeziehen.
2.
Um eine Ersatzvornahme in dieser Größe zu rechtfertigen, müssen
mehr als 10 % = 15 der Tiere nicht identifizierbar sein. Das Veterinäramt hat nach Inaugenscheinnahme der Rinder in einem Protokoll vom 05.04.2016 selbst bestätigt, dass bei unter 10 % aller Rinder an beiden Standorten die Ohrmarken nicht leserlich sind
Das heißt der überwiegende Teil von den 10 % der Problemrinder war identifizierbar.
3.
Am Montag, den 20.06.2016 fuhren als erstes Fahrzeuge mit Tierverwertungscontainern und Hebezeug vor. Man begann mit dem Zusammentreiben der Rinder. Sobald einige im Gatter waren, wurden diese mit Betäubungslanzen betäubt. Es erfolgte keine Prüfung der Herkunft,
z. B. Abgleich mit den Rinderpässen, Blutuntersuchungen und Rücksprache mit dem Tierhalter über Abklärung geringfügiger Differenzen. Wahllos wurden die Rinder betäubt, einige Rinder ließ man laufen, anderen prägte man zusätzlich
2 Ohrmarken ein, so dass sie dann 4 Ohrmarken hatten, obwohl sie ordnungsgemäße Ohrmarken besaßen. Wahrscheinlich wurden diese Ohrmarken später herausgerissen. Drei Stunden nach Beginn der Aktion,
cirka 11.30 Uhr, wurden die ersten Rinder getötet. Cirka ein Drittel der eingefangenen Rinder am 2. Tag und da erfolgte die gleiche Prozedur.
Eine Gesamtübersicht über die Problemrinder wurde bewusst unterlassen, da man nicht die 10 % überschritten hätte, denn bei einer Anzahl von Problemrinder unter 10 % ist das Töten der Rinder verboten. Bitte beachten Sie auch, dass Ende Mai 2016 auf der Weide in Grimma alle Rinder geblutet und von diesen Rindern 5 Ohrmarken als Ersatz bestellt wurden und bei Viehweg im Büro vorlagen. Alle anderen Rinder besaßen Ohrmarken.
In jedem Einzelfall muss die Herkunft der zweifelhaften Identität geprüft werden. Dazu stehen Rinderpässe zur Verfügung oder im Zweifel werden Blutproben zur Genanalyse gezogen. Beides erfolgte nicht. Kein Rinderpass wurde zur Identifikation genutzt und abgeglichen. Wie schon erwähnt, wurde Viehweg am 24.06.2016 von den bekannten Personen erpresst, diese Pässe herauszugeben. Die Rinder wurden betäubt und es wurde versucht sie mit einem Bolzenschussgerät zu töten. Die Beteiligten hatten jedoch das falsche Bolzenschussgerät. Der Bolzenlauf betrug nur 3 cm und konnte so die Stirnplatte der Rinder nicht durchstoßen. Ab Mittwoch wurden Zangen eingesetzt und die Rinder mit Elektroschock umgebracht. Die BILD-Zeitung berichtete dazu: „Wie das Landratsamt Landkreis Leipzig jetzt bestätigt hat, wurden die Tiere durch Stromstöße ins Herz getötet! Dies sei unblutig und kostengünstig, so Experten. Aber wohl qualvoller.“ Es wurde bei allen Rindern Blut gezogen und die Hörner abgesägt. Ein Prinzip nach welchem die Rinder getötet wurden, war nicht zu erkennen.
4.
Bei diesen Aktionen fanden bestialische Szenen der Tierquälerei, Missachtung des Tierschutzes, Quälerei und Schmerz statt. Auf Rücksicht der Leser (vielleicht sind auch Kinder darunter) verzichtet Viehweg auf die dramatische Darlegung dieser unvorstellbaren Szenen. Details sind davon bereits bekannt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese zu gegebener Zeit in einem weiteren Nachtrag veröffentlicht werden.
Laut Stand der Wissenschaft sind bei Vorliegen von Blutproben, Fell und anderen Angaben ausnahmslos die Abstammung über GEN-Tests nachweisbar. Laut Angebot eines autorisierten Labors kostet dieser Test pro Rind 28,50 €.
Bei einem rechtmäßigen Ablauf dieser Aktion hätte frühestens 1 Woche nach Sichtung der Ohrmarken und Durchführung aller Kontrollen durch das Veterinäramt mit der Tötung einzelner Rinder (wenn es denn welche gegeben hätte) begonnen werden können.
Bei all diesen Maßnahmen schauten die Verantwortlichen (Herr Lehne, Herr Kirstenpfad, Frau Dr. Möller, Frau Dr. Preising) zu und ließen dem gesetzlosen Zustand und der stattfindenden Tierquälerei freien Lauf.
Anzumerken ist, dass Frau Dr. Möller auf diesem Gebiet ihre Doktorarbeit über Gentechnik geschrieben hat.
5.
Alle Medien haben Viehweg vorgeworfen, dass er gegenüber dem Veterinäramt nicht gesprächsbereit war. Nicht erwähnt wurde dabei, dass es von Viehweg über die Mitarbeiter des LÜVA seit Jahren Beschwerden gab, die mit über zwölf Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft endeten. Der Inhalt dieser Anzeigen ist Amtsmissbrauch, Lüge, Dokumentenfälschung, mehrfache Verletzungen der EU-Gesetzgebung, Tätlichkeit, Sachbeschädigung, Einbruch, Beleidigung und Hausfriedensbruch.
Nicht bekannt ist, dass die Landesdirektion Sachsen und die Staatsanwaltschaft falsche Informationen herausgab, indem man veröffentlichte, dass gegen Viehweg Strafverfahren zum Thema Schusswaffenrecht vorliegen.
Das ist eine 100%-ige Lüge. Laut Auskunft aus dem Bundeszentralregister des Generalbundesanwalts hat es dieses nicht gegeben und ist frei erfunden. Viehweg besitzt alle waffenrechtlichen Befähigungen und darf sie alle uneingeschränkt ausüben. Trotzdem erhielt er vom Veterinäramt die bekannten Verbote zum Schießen und zum Betäuben und damit sind ihm die Grundbausteine eines ordnungsgemäßen Herdenmanagements genommen wurden
6.
Es ist falsch zu sagen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Veterinäramt und Viehweg gestört war. Es war unheilbar zerrüttet.
7.
Wenig bekannt ist, dass Viehweg als Investor ein Schlachthaus geplant und errichtet hat. Dazu wurde ein 25 Jahre altes Schlachthaus umgebaut. Bei Abnahme dieses Schlachthauses wurden zwei Mal die baulichen Unterlagen geprüft und der Bestandsschutz anerkannt. Eine Inaugenscheinnahme von Bauanträgen aus dem Jahr 1994 wurde vom Bauamt und Veterinäramt wissentlich unterlassen. Unter vorsätzlich falschen Aussagen in einem Verfahren wurde dem Mieter des Schlachthauses die weitere Nutzung untersagt, da es keine Nutzungsänderung gibt. Dramatischer kann man Amtswillkür nicht beschreiben. Unter anderem erhielt Viehweg die Abnahme zur gewerblichen Nutzung. Beim Umbau des Schlachthauses wurde die Planung durch das LÜVA geprüft und bestätigt und es erfolgte die Erteilung der europäischen Zertifizierung (SN-Nummer).
Ein halbes Jahr nach Inbetriebnahme stellte die Amtsleiterin des LÜVA,
Frau Dr. Möller, fest, dass das Schlachthaus grobe Mängel aufweist und sperrte teilweise die Nutzung des Schlachthauses. Plötzlich bekam sie auch Hilfe von der Amtsleiterin des Bauaufsichtsamtes, Frau Wagner und man setzte den Bestandsschutz außer Kraft. Gespräche und Konsultationen gab es nicht. Inzwischen hat Viehweg über zwanzig Jahre alte Dokumente vorgelegt, dass es Bauanträge und Genehmigungen zur Nutzungsänderung gegeben hat. Das wird bis zum heutigen Tag durch Frau Wagner, Frau Dr. Möller und Herrn Lehne wohlweislich ignoriert. Seit drei Jahren besteht für den Jungunternehmer und Existenzgründer, der das Schlachthaus nutzt, ein existenzvernichtender Zustand. Man hat ihm die Nutzung untersagt mit dem Hinweis, dass er sich binnen 6 Wochen ein anderes Schlachthaus suchen soll. Anstatt lehrend hilfreich zur Seite zu stehen, werden ihm seit 3 Jahren Hindernisse in den Weg geräumt.
8.
Zu bemerken ist, dass sowohl Frau Laux, Pressesprecherin des Landratsamtes Leipzig, der MDR und die LVZ all diese Punkte verschwiegen und jegliche Entlastung bzw. Erklärung für die Handlungsweise von Viehweg verschwiegen haben.
9.
Die Arbeit der Presse:
Viehweg beschuldigt die LVZ und den MDR wegen einseitiger und falscher Berichterstattung. Von beiden wurde abgelehnt, zukünftige Berichte vor Veröffentlichung vorzulegen. Darauf hin verbot Viehweg weitere Berichterstattungen.
Vom Tierschutzverein Sachsen und von der Grünen Partei hat keiner die Sache aufgegriffen.
Danke sagt Viehweg an die BILD-Zeitung, danke auch an das Medienportal Grimma und Viehweg ist froh, dass es heute Internet gibt.
Was ist zwischenzeitlich noch geschehen?
Am Freitag, 22.07.2016 9.30 Uhr erschienen Herr Kirstenpfad, ein Mitarbeiter des LÜVA (Name unbekannt) und 2 Polizeibeamte im Büro von Viehweg. Sie hatten vor, das Kalb, welches Viehweg nach Abschluss der Maßnahme entdeckt hatte, abzuholen und zu töten. Das Kalb hat sich versteckt, war nicht aufzufinden und diese dreisten Menschen (vornehm ausgedrückt) mussten ohne Kalb wieder abfahren.
Großbardau, 27.07.2016
Mit der Tötung von weiteren 33 Rindern hat diese Maßnahme einen traurigen Abschluss gefunden. Insgesamt wurden 78 Rinder von 149 Rindern getötet.
Folgende Sachverhalte sind darzustellen:
1.
Keines der Rinder hätte getötet werden müssen. Alle Rinder hatten
ordnungsgemäße Rinderpässe und waren mit Ohrmarken registriert.
Bei 5 Rindern waren die Ohrmarken herausgerissen. Diese Ohrmarken wurden nachgeprägt und lagen zum Ersatzeinzug bereit. Das ersatzweise Einziehen der Ohrmarken ist ein bekanntes Problem. Es sind jedoch ca. 2 Wochen Lieferzeit einzubeziehen.
2.
Um eine Ersatzvornahme in dieser Größe zu rechtfertigen, müssen
mehr als 10 % = 15 der Tiere nicht identifizierbar sein. Das Veterinäramt hat nach Inaugenscheinnahme der Rinder in einem Protokoll vom 05.04.2016 selbst bestätigt, dass bei unter 10 % aller Rinder an beiden Standorten die Ohrmarken nicht leserlich sind
- entweder wegen zugewachsenen Ohrmarken durch Fell,
- die schwarze Farbe der Ohrmarkennummer war verblichen,
- es gab keine Ohrmarke.
Das heißt der überwiegende Teil von den 10 % der Problemrinder war identifizierbar.
3.
Am Montag, den 20.06.2016 fuhren als erstes Fahrzeuge mit Tierverwertungscontainern und Hebezeug vor. Man begann mit dem Zusammentreiben der Rinder. Sobald einige im Gatter waren, wurden diese mit Betäubungslanzen betäubt. Es erfolgte keine Prüfung der Herkunft,
z. B. Abgleich mit den Rinderpässen, Blutuntersuchungen und Rücksprache mit dem Tierhalter über Abklärung geringfügiger Differenzen. Wahllos wurden die Rinder betäubt, einige Rinder ließ man laufen, anderen prägte man zusätzlich
2 Ohrmarken ein, so dass sie dann 4 Ohrmarken hatten, obwohl sie ordnungsgemäße Ohrmarken besaßen. Wahrscheinlich wurden diese Ohrmarken später herausgerissen. Drei Stunden nach Beginn der Aktion,
cirka 11.30 Uhr, wurden die ersten Rinder getötet. Cirka ein Drittel der eingefangenen Rinder am 2. Tag und da erfolgte die gleiche Prozedur.
Eine Gesamtübersicht über die Problemrinder wurde bewusst unterlassen, da man nicht die 10 % überschritten hätte, denn bei einer Anzahl von Problemrinder unter 10 % ist das Töten der Rinder verboten. Bitte beachten Sie auch, dass Ende Mai 2016 auf der Weide in Grimma alle Rinder geblutet und von diesen Rindern 5 Ohrmarken als Ersatz bestellt wurden und bei Viehweg im Büro vorlagen. Alle anderen Rinder besaßen Ohrmarken.
In jedem Einzelfall muss die Herkunft der zweifelhaften Identität geprüft werden. Dazu stehen Rinderpässe zur Verfügung oder im Zweifel werden Blutproben zur Genanalyse gezogen. Beides erfolgte nicht. Kein Rinderpass wurde zur Identifikation genutzt und abgeglichen. Wie schon erwähnt, wurde Viehweg am 24.06.2016 von den bekannten Personen erpresst, diese Pässe herauszugeben. Die Rinder wurden betäubt und es wurde versucht sie mit einem Bolzenschussgerät zu töten. Die Beteiligten hatten jedoch das falsche Bolzenschussgerät. Der Bolzenlauf betrug nur 3 cm und konnte so die Stirnplatte der Rinder nicht durchstoßen. Ab Mittwoch wurden Zangen eingesetzt und die Rinder mit Elektroschock umgebracht. Die BILD-Zeitung berichtete dazu: „Wie das Landratsamt Landkreis Leipzig jetzt bestätigt hat, wurden die Tiere durch Stromstöße ins Herz getötet! Dies sei unblutig und kostengünstig, so Experten. Aber wohl qualvoller.“ Es wurde bei allen Rindern Blut gezogen und die Hörner abgesägt. Ein Prinzip nach welchem die Rinder getötet wurden, war nicht zu erkennen.
4.
Bei diesen Aktionen fanden bestialische Szenen der Tierquälerei, Missachtung des Tierschutzes, Quälerei und Schmerz statt. Auf Rücksicht der Leser (vielleicht sind auch Kinder darunter) verzichtet Viehweg auf die dramatische Darlegung dieser unvorstellbaren Szenen. Details sind davon bereits bekannt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese zu gegebener Zeit in einem weiteren Nachtrag veröffentlicht werden.
Laut Stand der Wissenschaft sind bei Vorliegen von Blutproben, Fell und anderen Angaben ausnahmslos die Abstammung über GEN-Tests nachweisbar. Laut Angebot eines autorisierten Labors kostet dieser Test pro Rind 28,50 €.
Bei einem rechtmäßigen Ablauf dieser Aktion hätte frühestens 1 Woche nach Sichtung der Ohrmarken und Durchführung aller Kontrollen durch das Veterinäramt mit der Tötung einzelner Rinder (wenn es denn welche gegeben hätte) begonnen werden können.
Bei all diesen Maßnahmen schauten die Verantwortlichen (Herr Lehne, Herr Kirstenpfad, Frau Dr. Möller, Frau Dr. Preising) zu und ließen dem gesetzlosen Zustand und der stattfindenden Tierquälerei freien Lauf.
Anzumerken ist, dass Frau Dr. Möller auf diesem Gebiet ihre Doktorarbeit über Gentechnik geschrieben hat.
5.
Alle Medien haben Viehweg vorgeworfen, dass er gegenüber dem Veterinäramt nicht gesprächsbereit war. Nicht erwähnt wurde dabei, dass es von Viehweg über die Mitarbeiter des LÜVA seit Jahren Beschwerden gab, die mit über zwölf Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft endeten. Der Inhalt dieser Anzeigen ist Amtsmissbrauch, Lüge, Dokumentenfälschung, mehrfache Verletzungen der EU-Gesetzgebung, Tätlichkeit, Sachbeschädigung, Einbruch, Beleidigung und Hausfriedensbruch.
Nicht bekannt ist, dass die Landesdirektion Sachsen und die Staatsanwaltschaft falsche Informationen herausgab, indem man veröffentlichte, dass gegen Viehweg Strafverfahren zum Thema Schusswaffenrecht vorliegen.
Das ist eine 100%-ige Lüge. Laut Auskunft aus dem Bundeszentralregister des Generalbundesanwalts hat es dieses nicht gegeben und ist frei erfunden. Viehweg besitzt alle waffenrechtlichen Befähigungen und darf sie alle uneingeschränkt ausüben. Trotzdem erhielt er vom Veterinäramt die bekannten Verbote zum Schießen und zum Betäuben und damit sind ihm die Grundbausteine eines ordnungsgemäßen Herdenmanagements genommen wurden
6.
Es ist falsch zu sagen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Veterinäramt und Viehweg gestört war. Es war unheilbar zerrüttet.
7.
Wenig bekannt ist, dass Viehweg als Investor ein Schlachthaus geplant und errichtet hat. Dazu wurde ein 25 Jahre altes Schlachthaus umgebaut. Bei Abnahme dieses Schlachthauses wurden zwei Mal die baulichen Unterlagen geprüft und der Bestandsschutz anerkannt. Eine Inaugenscheinnahme von Bauanträgen aus dem Jahr 1994 wurde vom Bauamt und Veterinäramt wissentlich unterlassen. Unter vorsätzlich falschen Aussagen in einem Verfahren wurde dem Mieter des Schlachthauses die weitere Nutzung untersagt, da es keine Nutzungsänderung gibt. Dramatischer kann man Amtswillkür nicht beschreiben. Unter anderem erhielt Viehweg die Abnahme zur gewerblichen Nutzung. Beim Umbau des Schlachthauses wurde die Planung durch das LÜVA geprüft und bestätigt und es erfolgte die Erteilung der europäischen Zertifizierung (SN-Nummer).
Ein halbes Jahr nach Inbetriebnahme stellte die Amtsleiterin des LÜVA,
Frau Dr. Möller, fest, dass das Schlachthaus grobe Mängel aufweist und sperrte teilweise die Nutzung des Schlachthauses. Plötzlich bekam sie auch Hilfe von der Amtsleiterin des Bauaufsichtsamtes, Frau Wagner und man setzte den Bestandsschutz außer Kraft. Gespräche und Konsultationen gab es nicht. Inzwischen hat Viehweg über zwanzig Jahre alte Dokumente vorgelegt, dass es Bauanträge und Genehmigungen zur Nutzungsänderung gegeben hat. Das wird bis zum heutigen Tag durch Frau Wagner, Frau Dr. Möller und Herrn Lehne wohlweislich ignoriert. Seit drei Jahren besteht für den Jungunternehmer und Existenzgründer, der das Schlachthaus nutzt, ein existenzvernichtender Zustand. Man hat ihm die Nutzung untersagt mit dem Hinweis, dass er sich binnen 6 Wochen ein anderes Schlachthaus suchen soll. Anstatt lehrend hilfreich zur Seite zu stehen, werden ihm seit 3 Jahren Hindernisse in den Weg geräumt.
8.
Zu bemerken ist, dass sowohl Frau Laux, Pressesprecherin des Landratsamtes Leipzig, der MDR und die LVZ all diese Punkte verschwiegen und jegliche Entlastung bzw. Erklärung für die Handlungsweise von Viehweg verschwiegen haben.
9.
Die Arbeit der Presse:
Viehweg beschuldigt die LVZ und den MDR wegen einseitiger und falscher Berichterstattung. Von beiden wurde abgelehnt, zukünftige Berichte vor Veröffentlichung vorzulegen. Darauf hin verbot Viehweg weitere Berichterstattungen.
Vom Tierschutzverein Sachsen und von der Grünen Partei hat keiner die Sache aufgegriffen.
Danke sagt Viehweg an die BILD-Zeitung, danke auch an das Medienportal Grimma und Viehweg ist froh, dass es heute Internet gibt.
Was ist zwischenzeitlich noch geschehen?
Am Freitag, 22.07.2016 9.30 Uhr erschienen Herr Kirstenpfad, ein Mitarbeiter des LÜVA (Name unbekannt) und 2 Polizeibeamte im Büro von Viehweg. Sie hatten vor, das Kalb, welches Viehweg nach Abschluss der Maßnahme entdeckt hatte, abzuholen und zu töten. Das Kalb hat sich versteckt, war nicht aufzufinden und diese dreisten Menschen (vornehm ausgedrückt) mussten ohne Kalb wieder abfahren.
Großbardau, 27.07.2016