Erklärung/Erläuterung
Im letzten Jahr waren diese Rinder eingefangen und zur Schlachtung in Grechwitz** (siehe Anmerkung) vorgesehen. Einen anderen Schlachthof gibt es nicht in der Region, der dazu bereit ist, Rinder zu schlachten. Der Betreiber des Schlachthofes ist ohne Absprache 6 Wochen im Ausland gewesen und die Rinder konnten in der HIT-Liste nicht wieder angemeldet werden. Ein Korrekturantrag wurde durch den Landeskontrollverband abgelehnt. Begründung war, es geht nicht.
3 Kälber in Großbardau hatten Ohrmarken, die in der anderen Herde angemeldet waren. Die richtigen Ohrmarken lagen da. Eine Umprägung erfolgte nicht. Die Kälber wurden getötet. Weitere Gründe der Tötung kennt Viehweg nicht und wurden ihm trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Viehweg selbst hat mehrere hochtragende Muttertiere mit 20 Ohrmarken gesehen. Die wurden getötet. Erkennbare Gründe gibt es nicht.
An einer Reihe von Ohrmarken, Anzahl wird auf 10 bis 15 Stück geschätzt, ist die schwarze Farbe verblichen und nur mit Vergleich der Nummern auf den Rinderpässen (amtliche Urkunde) kann man die Schrift- und Zahlenfolge auf der Ohrmarke erkennen. Diese Rinder wurden mit dem Grund der Nichtverfolgbarkeit getötet.
Viehweg hat selbst die Qualifizierung zum Betäuben im Lehrgang erworben und besitzt ein Betäubungsgewehr. Betäubte Rinder sind mit Planen abzudecken und vor der Sonneneinstrahlung zu schützen. Durch zusätzliche Erhitzung gibt es Kreislaufkollaps und die Rinder sterben. Keines der betäubten Rinder wurde abgedeckt und so wurde eine braun-weiße hochtragende Mutterkuh durch falsche Handhabung qualvoll getötet. Eine Begründung dieses „Lustschlachtens“ ist gegeben. Die Firma Vetcon, Chef Frank Koslitzki, wird nach Kilogramm und Tonnen vergütet.
Wie kam es zu diesem großen Massaker?
Die Zeichen wurden durch Frau Dr. Möller und Herrn Lehne gesetzt, indem unersetzbare Hilfsmittel für das Haltungsmanagement verboten wurden. Viehweg besitzt ganzjährig auf der Weide lebende Wildrinder, hat keinen Stall mit Futtergängen, Futtertrögen und Klemmeinrichtung aber einfache Schutzmöglichkeiten für die Rinder.
Viehweg seine Herdenzusammensetzung ist naturnah. Es sind alle Altersgruppen von Kälbern, Färsen, Muttertieren, Jungbullen und Bullen vorhanden. Die Vermehrung der Tiere erfolgt auf natürliche Art über längere Zeiträume und es treten fast über das ganze Jahr Geburten auf. Diese Rinder sind zottelig und haben überdimensionale Gehörnauslagen bis 1,50 Meter. Dazu sind Betäubung und Schussgenehmigung für Leben und Gesundheit der Menschen und zur Vermeidung von Aufregung und Schmerzen der Tiere unersetzbar.
Die Amtsleiterin des Veterinäramtes hat jedoch die Herden seit Juli 2013 in ihrer Art umklassifiziert in reine Mutterkuhherden. Dazu gibt es unzähligen Schriftverkehr. Mutterkuhherden sind in der Regel schwarz-weiße Rinder ohne Gehörn. Diese befinden sich im Winter im Stall. Diese Herden sind an den Menschen gewöhnt und durch gesteuerte Vermehrung ist es so geregelt, dass die Mutterkühe im Stall ihre Kälber bekommen. Diese können gekennzeichnet werden. Alle Kälber sind gleichaltrig und diese Mutterkühe befinden sich ab Mai auf Weiden ohne männliche Tiere. Im Herbst werden die Kälber abgesetzt und verkauft. Eine natürliche Zusammensetzung wie bei den Naturrindern ist ausgeschlossen.
Diese katastrophale Entscheidung hat dazu geführt, dass Viehweg nur Umgangsformen für Mutterkühe erlaubt sind und ihm bei der Haltung seiner Wildrinder unüberbrückbare Schwierigkeiten auferlegt wurden. Die technischen Hilfsmittel (Schussgenehmigung u. Einsatz Betäubungsgewehr) zur selektiven Behandlung der Rinder, die für Naturrinder unabdingbar sind, wurden entzogen.
Der Entzug dieser Hilfsmittel ist zu vergleichen mit dem Zustand, dass wenn man einem Jäger den Jagdschein entzieht, die Waffe wegnimmt und er jetzt mit dem Spazierstock auf Jagd gehen muss aber trotzdem wird er für den Wildschaden in Haftung genommen.
Eine Besichtigung der Herden oder eine Übergangsregelung wurden vom Veterinäramt nicht gestattet. Die Umwidmung der Rinder erfolgte von heute auf morgen. Damit war der Anfang vom Untergang gesetzt.
Bemerkenswert ist, dass Frau Dr. Möller zuerst einen Bürger der nur den Angelschein besitzt die Schussgenehmigung mit dem Jagdgewehr entzog. Erst nach dringendem Hinweis erfolgte der Entzug der Schussgenehmigung für den Jäger und Antragsteller. Bei einer promovierten Amtsleiterin muss man erwarten, dass sie einen Angler vom Jäger unterscheiden kann.
Ungeachtet dieser einmaligen Amtshandlung lebten natürlich die Wildrinder aller Altersgruppen beiderlei Geschlechter weiter auf den Weiden. Der einzigste Weg, diesen Tieren habhaft zu werden, war der Umbau der Fanggatter zu Lebendrinderfallen. Die Rinder wurden angefüttert und der Verschluss der Falle wurde ausgelöst. Die Rinder wurden in Triftgänge getrieben. Am Ende befand sich ein Patura-Fixierstand. Am Anfang waren die Rinder daran gewöhnt, weil dieser Stand jährlich nur einmal zum Bluten genutzt wurde.
Mit der Zeit bekamen es die Tiere mit und verweigerten den Gang in die Falle. Besonders Mutterkühe mit Kälbern waren um nichts in der Welt dazu zu bewegen, diese Orte der Tierquälerei zu betreten. Sie wären lieber verhungert als in diesen Stand zu gehen. Unsagbare spartanische Szenen spielten sich in diesen Fallen ab. Kälber wurden verletzt und zertrampelt, Bullen verletzten sich gegenseitig und beim Treiben der Wildrinder mit Gehörnauslage bis 1,50 m passten diese nicht in den Patura-Fixierstand. Sie verletzten sich, Hörner brachen ab und die Tiere haben sich teilweise die Nasen blutig geschlagen. Tierquälerei in ungeahntem Ausmaß.
Die Beschreibung der Zustände und die Fotos wurden dem Veterinäramt Frau Dr. Möller und dem ehemaligen Landrat, Herr Dr. Gey, selbst ausgebildeter Rinderzüchter, übersendet. Abhilfe wurde nicht geschaffen. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft (Staatsanwalt Herr Duckstein) wurde wegen Tierquälerei erstattet, fand aber keine problemhafte Bearbeitung.
Der schmerzhaft umstrittene stellvertretende Amtstierarzt Herr Dr. Siebert gab die Empfehlung ab, die Rinder zukünftig mit einer Brotscheibe in den Fixierstand zu locken.
Viehweg sah keinen anderen Weg als die Wiedereinsetzung der Schussgenehmigung zu beantragen. Umfangreiches Fotomaterial und CDs vom Fernsehsendungen wurden beigelegt.
Das Gericht lehnte trotz umfangreichster Dokumente den Antrag ab. Das Ersuchen wurde abgelehnt mit der aufgenommenen Begründung – Viehweg hat Streichelzoorinder, die im Stall leben. Da die Rinderherden nicht mehr beherrschbar waren und besonders beim Rindern von weiblichen Tieren teilweise bis 10 Bullen an diesem Akt beteiligt waren, wies Viehweg auf die Gefahr hin und beantragte den Sonderabschuss von ca. 25 Rindern.
Frau Dr. Möller begründete u. a. die Ablehnung mit der Formulierung in der Anordnung vom 21.10.2014 Seite 4 Absatz 2 – die Ausnahmegenehmigung zur Rinderwildhaltung greift hier nicht – wörtlich: „da die von Herrn Viehweg betriebene Rinderhaltung eine normale Mutterkuhhaltung darstellt...“. Ein weiterer Antrag wurde im Dezember 2015 zum Abschuss von 65 Rindern gestellt. Dieser wurde nicht bearbeitet.
In Anbetracht der eskalierenden Situation hat Viehweg am 15.10.2015 die Bereitstellung von 500 mg Xylarin (Betäubungsmittel) bei der Landesdirektion Sachsen, Herrn Dr. Achterberg, beantragt, damit er bei den 70 Rindern, die älter als 2 Jahre sind, das Blut entnehmen kann. In diesem Schreiben hat er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er bei weiteren Versagen des Bezuges des Betäubungsmittels nicht in der Lage ist, Ohrmarken einzuziehen und die BHV1-Untersuchung durchzuführen. Als Termin setzte er den 20.10.2015. Alle Unklarheiten hat Frau Dr. Holzgrefe von der Landesdirektion Sachsen im Schreiben vom 17.11.2015 ausgeräumt, indem sie das Gesetz zitierte, dass diese Immobilisation nicht unbedingt die Anwesenheit eines Tierarztes erfordert, aber er kann sich nicht der Sorgfaltspflicht entziehen. Trotz dieses Schreibens verweigerte Frau Dr. Möller die Freigabe des Mittels. Bei Bezug des Mittels konnten bis 15.12.2015 alle Maßnahmen der Kontrolltätigkeit des Blutens und Abgleichung der Ohrmarken zu 100 % durchgeführt werden.
Am 24.11.2015 versuchte Viehweg bei einem neugeborenen Kalb die Ohrmarke einzuziehen. Betäubungsmittel hatte er nicht mehr. So wie ein Fußballtormann nach einem Ball hechtet, fing er das Kalb, dieses wehrte sich und mit einem Schlag bewegte sich die gesamte Kuhherde auf Viehweg zu. Auf der Flucht rutschte er aus und eine Kuh sprang über ihn hinweg. 20 cm vom Brustkorb entfernt trat eine Kuh mit dem Huf auf die Erde.
3 Kälber in Großbardau hatten Ohrmarken, die in der anderen Herde angemeldet waren. Die richtigen Ohrmarken lagen da. Eine Umprägung erfolgte nicht. Die Kälber wurden getötet. Weitere Gründe der Tötung kennt Viehweg nicht und wurden ihm trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Viehweg selbst hat mehrere hochtragende Muttertiere mit 20 Ohrmarken gesehen. Die wurden getötet. Erkennbare Gründe gibt es nicht.
An einer Reihe von Ohrmarken, Anzahl wird auf 10 bis 15 Stück geschätzt, ist die schwarze Farbe verblichen und nur mit Vergleich der Nummern auf den Rinderpässen (amtliche Urkunde) kann man die Schrift- und Zahlenfolge auf der Ohrmarke erkennen. Diese Rinder wurden mit dem Grund der Nichtverfolgbarkeit getötet.
Viehweg hat selbst die Qualifizierung zum Betäuben im Lehrgang erworben und besitzt ein Betäubungsgewehr. Betäubte Rinder sind mit Planen abzudecken und vor der Sonneneinstrahlung zu schützen. Durch zusätzliche Erhitzung gibt es Kreislaufkollaps und die Rinder sterben. Keines der betäubten Rinder wurde abgedeckt und so wurde eine braun-weiße hochtragende Mutterkuh durch falsche Handhabung qualvoll getötet. Eine Begründung dieses „Lustschlachtens“ ist gegeben. Die Firma Vetcon, Chef Frank Koslitzki, wird nach Kilogramm und Tonnen vergütet.
Wie kam es zu diesem großen Massaker?
Die Zeichen wurden durch Frau Dr. Möller und Herrn Lehne gesetzt, indem unersetzbare Hilfsmittel für das Haltungsmanagement verboten wurden. Viehweg besitzt ganzjährig auf der Weide lebende Wildrinder, hat keinen Stall mit Futtergängen, Futtertrögen und Klemmeinrichtung aber einfache Schutzmöglichkeiten für die Rinder.
Viehweg seine Herdenzusammensetzung ist naturnah. Es sind alle Altersgruppen von Kälbern, Färsen, Muttertieren, Jungbullen und Bullen vorhanden. Die Vermehrung der Tiere erfolgt auf natürliche Art über längere Zeiträume und es treten fast über das ganze Jahr Geburten auf. Diese Rinder sind zottelig und haben überdimensionale Gehörnauslagen bis 1,50 Meter. Dazu sind Betäubung und Schussgenehmigung für Leben und Gesundheit der Menschen und zur Vermeidung von Aufregung und Schmerzen der Tiere unersetzbar.
Die Amtsleiterin des Veterinäramtes hat jedoch die Herden seit Juli 2013 in ihrer Art umklassifiziert in reine Mutterkuhherden. Dazu gibt es unzähligen Schriftverkehr. Mutterkuhherden sind in der Regel schwarz-weiße Rinder ohne Gehörn. Diese befinden sich im Winter im Stall. Diese Herden sind an den Menschen gewöhnt und durch gesteuerte Vermehrung ist es so geregelt, dass die Mutterkühe im Stall ihre Kälber bekommen. Diese können gekennzeichnet werden. Alle Kälber sind gleichaltrig und diese Mutterkühe befinden sich ab Mai auf Weiden ohne männliche Tiere. Im Herbst werden die Kälber abgesetzt und verkauft. Eine natürliche Zusammensetzung wie bei den Naturrindern ist ausgeschlossen.
Diese katastrophale Entscheidung hat dazu geführt, dass Viehweg nur Umgangsformen für Mutterkühe erlaubt sind und ihm bei der Haltung seiner Wildrinder unüberbrückbare Schwierigkeiten auferlegt wurden. Die technischen Hilfsmittel (Schussgenehmigung u. Einsatz Betäubungsgewehr) zur selektiven Behandlung der Rinder, die für Naturrinder unabdingbar sind, wurden entzogen.
Der Entzug dieser Hilfsmittel ist zu vergleichen mit dem Zustand, dass wenn man einem Jäger den Jagdschein entzieht, die Waffe wegnimmt und er jetzt mit dem Spazierstock auf Jagd gehen muss aber trotzdem wird er für den Wildschaden in Haftung genommen.
Eine Besichtigung der Herden oder eine Übergangsregelung wurden vom Veterinäramt nicht gestattet. Die Umwidmung der Rinder erfolgte von heute auf morgen. Damit war der Anfang vom Untergang gesetzt.
Bemerkenswert ist, dass Frau Dr. Möller zuerst einen Bürger der nur den Angelschein besitzt die Schussgenehmigung mit dem Jagdgewehr entzog. Erst nach dringendem Hinweis erfolgte der Entzug der Schussgenehmigung für den Jäger und Antragsteller. Bei einer promovierten Amtsleiterin muss man erwarten, dass sie einen Angler vom Jäger unterscheiden kann.
Ungeachtet dieser einmaligen Amtshandlung lebten natürlich die Wildrinder aller Altersgruppen beiderlei Geschlechter weiter auf den Weiden. Der einzigste Weg, diesen Tieren habhaft zu werden, war der Umbau der Fanggatter zu Lebendrinderfallen. Die Rinder wurden angefüttert und der Verschluss der Falle wurde ausgelöst. Die Rinder wurden in Triftgänge getrieben. Am Ende befand sich ein Patura-Fixierstand. Am Anfang waren die Rinder daran gewöhnt, weil dieser Stand jährlich nur einmal zum Bluten genutzt wurde.
Mit der Zeit bekamen es die Tiere mit und verweigerten den Gang in die Falle. Besonders Mutterkühe mit Kälbern waren um nichts in der Welt dazu zu bewegen, diese Orte der Tierquälerei zu betreten. Sie wären lieber verhungert als in diesen Stand zu gehen. Unsagbare spartanische Szenen spielten sich in diesen Fallen ab. Kälber wurden verletzt und zertrampelt, Bullen verletzten sich gegenseitig und beim Treiben der Wildrinder mit Gehörnauslage bis 1,50 m passten diese nicht in den Patura-Fixierstand. Sie verletzten sich, Hörner brachen ab und die Tiere haben sich teilweise die Nasen blutig geschlagen. Tierquälerei in ungeahntem Ausmaß.
Die Beschreibung der Zustände und die Fotos wurden dem Veterinäramt Frau Dr. Möller und dem ehemaligen Landrat, Herr Dr. Gey, selbst ausgebildeter Rinderzüchter, übersendet. Abhilfe wurde nicht geschaffen. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft (Staatsanwalt Herr Duckstein) wurde wegen Tierquälerei erstattet, fand aber keine problemhafte Bearbeitung.
Der schmerzhaft umstrittene stellvertretende Amtstierarzt Herr Dr. Siebert gab die Empfehlung ab, die Rinder zukünftig mit einer Brotscheibe in den Fixierstand zu locken.
Viehweg sah keinen anderen Weg als die Wiedereinsetzung der Schussgenehmigung zu beantragen. Umfangreiches Fotomaterial und CDs vom Fernsehsendungen wurden beigelegt.
Das Gericht lehnte trotz umfangreichster Dokumente den Antrag ab. Das Ersuchen wurde abgelehnt mit der aufgenommenen Begründung – Viehweg hat Streichelzoorinder, die im Stall leben. Da die Rinderherden nicht mehr beherrschbar waren und besonders beim Rindern von weiblichen Tieren teilweise bis 10 Bullen an diesem Akt beteiligt waren, wies Viehweg auf die Gefahr hin und beantragte den Sonderabschuss von ca. 25 Rindern.
Frau Dr. Möller begründete u. a. die Ablehnung mit der Formulierung in der Anordnung vom 21.10.2014 Seite 4 Absatz 2 – die Ausnahmegenehmigung zur Rinderwildhaltung greift hier nicht – wörtlich: „da die von Herrn Viehweg betriebene Rinderhaltung eine normale Mutterkuhhaltung darstellt...“. Ein weiterer Antrag wurde im Dezember 2015 zum Abschuss von 65 Rindern gestellt. Dieser wurde nicht bearbeitet.
In Anbetracht der eskalierenden Situation hat Viehweg am 15.10.2015 die Bereitstellung von 500 mg Xylarin (Betäubungsmittel) bei der Landesdirektion Sachsen, Herrn Dr. Achterberg, beantragt, damit er bei den 70 Rindern, die älter als 2 Jahre sind, das Blut entnehmen kann. In diesem Schreiben hat er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er bei weiteren Versagen des Bezuges des Betäubungsmittels nicht in der Lage ist, Ohrmarken einzuziehen und die BHV1-Untersuchung durchzuführen. Als Termin setzte er den 20.10.2015. Alle Unklarheiten hat Frau Dr. Holzgrefe von der Landesdirektion Sachsen im Schreiben vom 17.11.2015 ausgeräumt, indem sie das Gesetz zitierte, dass diese Immobilisation nicht unbedingt die Anwesenheit eines Tierarztes erfordert, aber er kann sich nicht der Sorgfaltspflicht entziehen. Trotz dieses Schreibens verweigerte Frau Dr. Möller die Freigabe des Mittels. Bei Bezug des Mittels konnten bis 15.12.2015 alle Maßnahmen der Kontrolltätigkeit des Blutens und Abgleichung der Ohrmarken zu 100 % durchgeführt werden.
Am 24.11.2015 versuchte Viehweg bei einem neugeborenen Kalb die Ohrmarke einzuziehen. Betäubungsmittel hatte er nicht mehr. So wie ein Fußballtormann nach einem Ball hechtet, fing er das Kalb, dieses wehrte sich und mit einem Schlag bewegte sich die gesamte Kuhherde auf Viehweg zu. Auf der Flucht rutschte er aus und eine Kuh sprang über ihn hinweg. 20 cm vom Brustkorb entfernt trat eine Kuh mit dem Huf auf die Erde.